Initiativ-Resolution: Aslyknast auf dem BER stoppen!

Initiativ-Antrag der Jusos Neukölln zu dem geplanten Asylknast auf dem neuen Großflughafen BER. Dieser wird auf der kommenden Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der Jusos Berlin zur Diskussion gestellt.

Antragssteller: Jusos Neukölln

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Der Landesparteitag (LPT) der SPD Berlin möge beschließen:

Wir unterstützen die gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden einschließlich ihrer Kinder auf dem neuen Großflughafen BER Willy Brandt und gegen die Durchführung von menschenrechtsverletzenden Asyl-Schnellverfahren!

Die UnterzeichnerInnen lehnen aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen Asylschnellverfahren (Flughafenverfahren) sowie die Inhaftierung von schutzsuchenden Flüchtlingen zur Durchführung des Asylverfahrens ab. Sie fordern die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Bundesregierung auf, auf die geplante Errichtung und Inbetriebnahme einer sog. „Gewahrsamseinrichtung“ zur Durchführung von Asyl-Schnellverfahren auf dem Gelände des Flughafens BER Willy Brandt zu verzichten und stattdessen Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen. Sie fordern die
Bundesregierung auf, an allen deutschen Flughäfen auf die Inhaftierung Schutzsuchender und das Asyl-Schnellverfahren zu verzichten und das sogenannte Flughafenverfahren (§ 18a AsylVfG) abzuschaffen.

Begründung:

Schon im September 2011 haben wir als Jusos Berlin einen Antrag beschlossen, in dem wir auch die  Berliner SPD aufgefordert haben, sich gegen den Bau eines Abschiebegewahrsams am neuen Flughafen „Willy Brandt“ einzusetzen. Doch dieser Forderung wurde nicht gefolgt. Vielmehr kam es zu einer „Kompetenzumherschieberei“ zwischen Berlin und Brandenburg, bei der sich keine der Landesregierungen für diesen Bereich zuständig fühlte. Auch die Bundesregierung zeigte keinerlei Reaktionen auf den Protest.

Jetzt ist es leider soweit: auf dem neuen Großflughafen wird eine „Gewahrsamseinrichtung“ gebaut werden. Diese hat ihre Funktion darin, dass Asylsuchende inhaftiert und nach einem dort stattfindenden Asyl-Schnellverfahren umgehend außer Landes geschafft werden können. Diese Spezialregelung rückte gemeinsam mit der Grundgesetzänderung von 1993, an der die SPD maßgeblich beteiligt war, auf den Plan. Sie hatte und hat zur Folge, dass Flüchtlinge, die regulär auf dem Landweg einreisen, kein Asylrecht mehr erhalten können ( sog. Drittstaatenregelung). Um auch alle anderen Möglichkeiten, wie die Einreise auf dem Luftweg, abzuwehren, wurde das sogenannte Flughafenverfahren eingeführt. Hierbei können Asylsuchende, auch Kinder und minderjährige AsylbewerberInnen, für den Zeitraum dieses Schnellverfahrens inhaftiert werden. Eine „geeignete Unterkunft“ auf dem Flughafengelände ist hierfür Voraussetzung.
Die nun entstehende Hafteinrichtung soll von der zentralen Ausländerbehörde Brandenburg betreut werden. Genauer soll die „soziale“ Betreuung dann von der privaten Wachschutzfirma B.O.S.S. übernommen werden.

Bei einem Asyl-Schnellverfahren ergeht die Entscheidung darüber, ob der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird, binnen zwei Tagen nach Stellung des Antrags auf Asyl. Wenn der Antrag abgelehnt wird, bleiben den Schutzsuchenden nur drei Tage Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht und einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Im Falle einer Abweisung des Eilantrags gegen die Einreiseverweigerung verbleiben die AsylbewerberInnen in der Hafteinrichtung, bis die Abschiebung möglich wird. Es handelt sich um eine der kürzesten – wenn nicht um die kürzeste Einspruchsfrist im deutschen Rechtssystem.

Der immense Zeitdruck nimmt den geflüchteten, oft schwer traumatisierten Menschen jede Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen und damit auch ihre Asylgründe richtig vortragen zu können. Die Umstände der Flucht lassen sie oft verhandlungsunfähig zurück. Ein erschwerter Zugang zu RechtsanwältInnen führt außerdem oft dazu, dass sich die Asylsuchenden nicht ausreichend auf die Anhörung vorbereiten können und verringert damit ihre  Aussicht darauf, als Flüchtling in Deutschland anerkannt zu werden.

Die Eile des Verfahrens führt auch immer wieder zu eklatanten Fehlentscheidungen. Die Kürze der Frist zur Einreichung eines Eilantrags lässt den Rechtsweg überhaupt nicht zu. Es ist einfach nicht möglich, die geforderte schriftliche Begründung rechtzeitig beizubringen. Die Ablehnung von Eilrechtsanträgen werden bereits ohne schriftliche Begründung rechtskräftig, dadurch können die Betroffen bereits abgeschoben werden, bevor die Möglichkeit besteht, weiteren Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Eine Abschiebung wird dann bereits vorgenommen, obwohl die Klage gegen die Entscheidung noch anhängig ist. Von ExpertInnen wie „ProAsyl“ wird das Verfahren deshalb berechtigter weise als „hastig, unfair, mangelhaft“ und „rechtsstaatswidrig“ bezeichnet.

Mit dem neuen Berliner Großflughafen soll nun Platz für 300 asylsuchende Flüchtlinge, einschließlich Kinder jeden Alters und allein reisenden Minderjährigen jährlich geschaffen werden und deren Anträge in diesem extrem zweifelhaften Schnellverfahren abgefertigt werden.

Trotz dieses Wissens hat die Berliner SPD weder Schritte gegen den Bau des Gewahrsams eingeleitet, noch sich öffentlich dagegen positioniert. Wir sehen es als eklatanten Fehler und ein großes Versäumnis an, dass dies bisher nicht geschehen ist und sie außerdem nicht zu den ErstunterstützerInnen der oben aufgeführten Stellungnahme gehören.

Diesem Versäumnis wollen wir als Jusos nachkommen und das Anliegen unterstützen und fordern hiermit die SPD Berlin dazu auf, es uns gleichzutun!

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