Dieser Antrag wurde gemeinsam mit den Juso SchülerInnen ausgearbeitet und auf der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) beschlossen. Er wird nun auf den nächsten Landesparteitag (LPT) geschickt.
Eine der zentralen Aufgaben von Schule und Unterricht ist neben der Vermittlung von Kompetenzen und Wissen, unter anderem unseren Kindern Lern-, Erfahrungs- und auch Schutzräume zu schaffen. Diese haben vor allem auch den Zweck, die Schülerinnen und Schüler vor äußeren bzw. außerschulischen Einflüssen zu bewahren und damit Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, welche sie in ihrer individuellen und sozialen Persönlichkeitsentwicklung positiv unterstützen.
Diese “Räume” drohen jedoch in der alltäglichen Praxis der Schulen allzu oft insbesondere durch private, oft profitorientierte Interessen beschränkt zu werden. Es ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass Unternehmen und Organisationen verstärkt über Schulsponsoring, vermeintlich didaktische Informationsangebote, Sportwettkämpfe u.a. versuchen, in die Schulen und damit in den direkten Kontakt zu den SchülerInnen zu suchen, um für sich zu werben.
Wir sehen diese Versuche, die Grenzen zwischen staatlicher Bildungseinrichtung und privatem Unternehmen zu überwinden, äußerst kritisch. Gleichzeitig aber, sprechen wir uns gegen ein grundsätzliches Kooperationsverbot aus, da es durchaus einige positiv zu bewertende externe Bildungs- und Kooperationsangebote – insbesondere zwischen NGOs und Schulen – gibt. Die Lösung dieses Problems sehen wir in einer umfangreiche, konsequenten gesetzlichen Stärkung der Eltern- und SchülerInnen-Partizipation innerhalb der Schulen:
1. Stärkung der Eltern-Partizipation in der Primarstufe
Wir fordern die Stärkung der Rechte der Partizipation für Eltern von SchülerInnen an, um diesen mehr Einflussmöglichkeiten in Schulentwicklungsprozessen und somit in ihrer eigenen Entfaltung zu geben.
Konkret sollen Grundschulen nicht mehr eigenmächtig ohne der Einwilligung der Mehrheit der betroffenen Eltern über die Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen entscheiden können, sondern müssen diese am Diskussions- und Entscheidungsprozess aktiv teilhaben lassen. Die ElternvertreterInnen organisieren und moderieren einen Meinungsaustausch zwischen den Eltern. Die Schulleitung hat die Möglichkeit ihre Position innerhalb des Diskussionsprozesses durch eine*n Vertreter*in darzulegen und sich den Fragen zu stellen. “Die Schüler*innen dürfen sich am Diskussionesprozess beteiligen und ihre Meinung äußern. Die Entscheidung wird letztlich von den Eltern getroffen.” Am Ende des Diskussionsprozesses wird unter sämtlichen Eltern über die Frage abstimmen und vertreten anschließend die Mehrheitsmeinung vor der Schulleitung. Eine positive Entscheidung für die Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen kann nur dann getroffen werden, wenn die Mehrheit der Eltern dieser zustimmt.
In der 5.&6. Klassenstufe werden Schüler*innen stärker in den Diskussions- und Entscheidungsprozess miteinbezogen: Die Eltern- und Schüler*innen-Verterter*innen organisieren und moderieren gemeinsam einen Meinungsaustausch zwischen Eltern und Schüler*innen. Die Schulleitung hat die Möglichkeit ihre Position innerhalb des Diskussionsprozesses durch eine*n Vertreter*in darzulegen und sich den Fragen zu stellen. Am Ende des Diskussionesprozesses wird zwischen den Eltern und den Schüler*innen abgestimmt. Anschließend wird die Mehrheitsmeinung von Eltern- und Schüler*innen-Vertreter*innen vor der Schulleitung vertreten. Eine positive Entscheidung für die Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen kann nur dann getroffen werden, wenn die Mehrheit der Eltern dieser zustimmt.
2. Stärkung der SchülerInnen-Partizipation in der Sekundarstufe (I und II)
Schule ist in unseren Augen ein Lernort, in dem nicht nur Inhalte, sondern vor allem auch Kompetenzen vermittelt werden müssen. Besonders wichtig halten wir in diesem Kontext die Förderung der Mündigkeit, Selbstreflexion und Handlungskompetenz. Desweiteren sehen wir insbesondere in der Stärkung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte für Schülerinnen und Schüler einen vielversprechenden Ansatz dem wachsenden Misstrauensverhältnis zwischen Gesellschaft und Politik entgegenzuwirken. Die Entwicklung einer eigenen Überzeugung, das Eintreten für diese und die Auseinandersetzung mit Gegenargumenten u.a. sind Kernkompetenzen einer demokratischen, partizipatorischen und heterogenen Gesellschaft, die es bereits im Jugendalter zu fördern und zu fordern gilt.
Aus diesem Grund müssen Schulen dazuverpflichtet werden, SchülerInnen ab der Sekundarstufe I aktiv in Diskussions- und Entscheidungsprozess miteinzubinden. Über die Köpfe der SchülerInnen hinweg dürfen Schulen keine Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen eingehen.
Schülerinnen und Schülern wird vor der Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Organisationen von den zuständigen Lehrkräften eine offene Debatte ermöglicht, in denen Für- und Gegenargumente frei miteinander diskutiert werden können. Die Lehrkraft ist dazu verpflichtet innerhalb des gesamten Diskussions- und Entscheidungsprozesses eine objektive Moderator*innen-Rolle einzunehmen und eine offene, barriere- und zensurfreien Diskurs zu ermöglichen, sie sämtliche Aspekte der jeweiligen Frage beleuchtet – das gilt insbesondere bei kontroversen Fragen und potenziellen externen Kooperationspartnern. Die Schulleitung hat die Möglichkeit ihre Position innerhalb der SchülerInnen-Diskussion durch eine*n Vertreter*in darzulegen und sich den SchülerInnen-Fragen zu stellen. Am Ende des Diskussionsprozesses der SchülerInnen wird von der Lehrkraft eine Abstimmung der SchülerInnen organisiert. Das Ergebnis dieser SchülerInnen-Abstimmung ist für die Schulleitung bindend. Eine Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Organisationen kann nur dann von der Schulleitung eingegangen werden, wenn die Mehrheit der von der Kooperation betroffenen SchülerInnen dieser Zusammenarbeit zustimmen. Betrifft der Fall die ganze SchülerInnenschaft, ganze Jahrgänge oder mehrere Klassen, so werden sämtliche von dieser Entscheidung betroffenen SchülerInnen in den Diskussions- und Abstimmungsprozess aktiv miteinbezogen.